Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle von thomas zoeller durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von
thomas zöller durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn,
dass thomas zöller diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von thomas zöller.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von thomas zöller gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von thomas zoeller, und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf
das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
von thomas zöller. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung
der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von thomas zoeller und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des von thomas zoeller vorgegebenen Urhebervermerks.

IV. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene
und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar
von mindestens DM 150,-- pro Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung
keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug.
Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden zulässig.

V. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung von thomas zöller.

2. Überlässt thomas zöller auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von
thomas zöller schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang bei thomas zöller.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von thomas zoeller erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von - DM 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate - DM 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass thomas zoeller die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - DM 80,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat - DM 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat - DM 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - DM 3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und
juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt. Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen